Mitgliedschaft

Nach unserer Satzung kann jeder Bürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat Mitglied werden. Um in unserem Verein aufgenommen zu werden, muss sich der „Neuling“ schriftlich über ein Aufnahmeantrag beim Vorstand bewerben. Über die Aufnahme entscheidet jedoch der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung. Mit der Aushändigung der anerkannten Satzung und der Zahlung der Aufnahmegebühr ist die Mitgliedschaft wirksam. Die Beendigung der Mitgliedschaft durch den Austritt des Mitgliedes kann jederzeit mit einer schriftlichen Austrittserklärung erfolgen.

Genaueres erfahren Sie in unserer Satzung.

Pauschale Kosten pro Saison:

  • Pacht der genutzten Fläche = 0,061 € / qm
  • Zulage zum Pachtzins = 0,092 € / qm
  • VGS-Beitrag / Parzelle = 5,00 € / Monat
  • Umlage laut Mitgliederbeschluss zur Jahreshauptversammlung
  • Müllgebühren sind in der Umlage enthalten
  • Energiekosten verbrauchsabhängig pro Parzelle

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